Gebühren und Kosten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht zahlen Sie bei Einreichung der Klage keine Gerichtskosten. Einigen Sie sich mit Ihrem Prozeßgegner in der Güteverhandlung, entstehen außer den Kosten für die Zustellung der Klage in Höhe von derzeit 6,00 EURO keine weiteren Gerichtskosten.
Für den Fall, dass eine Einigung nicht möglich ist, wird ein Kammertermin anberaumt. Die hierbei entstehende Verfahrensgebühr zahlt derjenige, der den Prozeß verliert oder, wenn kein Urteil gesprochen wird, die Klägerseite.
Für die Kosten Ihres Rechtsanwaltes müssen Sie in Verfahren vor dem Arbeitsgericht selbst aufkommen, egal ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren. Ausnahme: Verfahren in der II. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht
Der Staat gewährt auf Antrag auch bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht eine Prozesskostenhilfe.
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