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„Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Antje Reinhardt-Gilmour wurde am 25. November 1972 in Ilmenau geboren. Sie studierte in der Zeit von 1991 bis 1996 an der Friedrich Schiller Universität in Jena Rechtswissenschaften. Am Landgericht Meinigen absolvierte sie von 1997 bis 1999 Ihre Referendariatszeit. Ihre Zulassung zur Rechtsanwältin erhielt sie 1999. Während dieser Zeit arbeitete sie als wissenschaftliche Assistentin am strafrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Alwart an der FSU Jena.
Im Anschluss hieran arbeitete sie in einer renomierten Anwaltskanzlei in Rio de Janeiro/Brasilien. Sie beherrscht daher das angelsächsische Rechtssystem und ist in der englischen Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher.
Im Jahr 2000 promovierte Sie zum „doctor iuris” mit der Arbeit: "Rechtsfragen der Elekrokrampftherapie, Eine medizinrechtliche Studie mit Bezugnahme auf § 1904 BGB und weiteren vergleichenden Betrachtungen".
Ebenso im Jahr 2000 gründete sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Herbert Limp die Anwaltskanzlei Limp, Dr. Reinhardt-Gilmour & Coll. in Ilmenau/Thüringen.
Sie ist Mitglied des Deutschen und örtlichen Anwaltsvereins und den Arbeitsgemeinschaften für Medizinrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereines.
Der AvD empfiehlt Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour regional als "Vekehrsrechtsanwältin".
Im Bereich des Medizinrechtes ist Frau Dr. Reinhadt-Gilmour beratend und forensisch tätig.
Neben Arzthaftungssachen werden u.a. Streitigkeiten zwischen Ärzten und der zuständigen Ärztekammer bzw. der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung von ihr bearbeitet.
Als Mitglied des Vereins Medizinrechtsanwälte ist sie im Rahmen der Stiftung Gesundheit ebenso beratend tätig.
Frau Dr. Reinhardt-Gilmour hält routiniert Vorträge, u.a. zu folgenden Themen:
- Juristische Fragen zur medizinischen Behandlungen an Betreuten
- „Aut idem” Therapie-Freiheit des Arztes
- Off-Label-Use
- Das Aufklärungsverhalten des Arztes
- Der Behandlungsstandard in der Geburtshilfe
- Der Behandlungsstandard in der onkologischen Gynäkologie
- Der Behandlungsstandard in der Notfallmedizin
- Die juristische Stellung des Rettungssanitäters
- Das Spannungsverhältnis zwischen Arzthaftungs- und Sozialversicherungsrecht
- Der Arzt im Sozialprozeß
- Die Wirtschaftlichkeit im Kassenarztrecht
- Medizinische Versorgungszentren – Fluch oder Segen ?
- Patientenverfügungen/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
- Ethische Grundfragen in der Medizin
- Implementierung von Ethikkomitees in den klinischen Alltag
- Beratung klinischer Ethikkomitees
Daneben arbeitet sie an der Implementierung ethischer Klinikkomitees und den hierzu erforderlichen professionellen Strukturen in der klinischen Praxis.
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